Antworten zu den häufig gestellten Fragen:
Gibt es auch telefonische Beratungen?
Je nach Wunsch der Klientin kann eine telefonische sowie eine Beratung in der Beratungsstelle vereinbart werden.
Wie kann Frau mit der BERTA Kontakt aufnehmen? Wie erfolgt eine Terminvereinbarung?
Für Terminvereinbarungen sind wir wie folgt erreichbar: Telefonisch unter 07582/517 67 während unserer Öffnungszeiten oder 0676/743 26 39 (auch außerhalb unserer Öffnungszeiten). Es können auch Terminanfragen per SMS oder WhatsApp unter genannter Handynummer durchgeführt werden. Selbstverständlich ist es auch möglich uns per Mail (office@frauenberatung-kirchdorf.at) zu kontaktieren. Die Termine sind von der Klientin selbst zu vereinbaren.
Kann ich meine Freundin zu einer Beratung begleiten?
Je nach Wunsch der zu beratenden Klientin.
Kann mich mein Partner/ Mann zur Beratung begleiten?
Je nach Wunsch der zu beratenden Klientin.
Kann ich während meiner Beratung in der BERTA in der Nähe kostenlos parken?
Am Hauptplatz befinden sich Parkplätze, welche für eine Gebühr bis zu 90 Min. genutzt werden können.
Mit welchen Kosten muss ich bei einer Beratung rechnen?
Sämtliche Beratungen, ob rechtlich oder psychosozial sind kostenfrei und anonym.
Wie oft kann ich diese Beratung in Anspruch nehmen?
Für ein Beratungsgespräch ist eine Dauer von ca. 60 Min einzuplanen, die Anzahl der Beratungsgespräche wird von den Beraterinnen individuell entschieden
Wann ist die BERTA geöffnet?
Montag – Mittwoch, 09:00 –16:00 Uhr und Donnerstag, 13:00 -16:00 Uhr
Ich habe von einer „Übergangswohnung“ gelesen/ gehört. Was ist das?
Frauen, die in einer belastenden häuslichen Beziehungssituation leben, die krank macht, haben die Möglichkeit, mit vertraulicher Beratung und Unterstützung durch die Beraterinnen, ein selbstbestimmtes und existenzgesichertes sowie gewaltfreies Leben aufzubauen.
Wie lange kann ich in der Übergangswohnung bleiben?
Bis max. 6 Monate, der Benutzung- und Betreuungsvertrag kann jederzeit auch vorher aufgelöst werden. Die Übergangswohnung wird als Hauptwohnsitz für die Klientin angemeldet.
Was sollte ich auf jeden Fall bei einem Einzug in die Übergangswohnung mitnehmen?
Alle Papiere wie Geburtsurkunde, Reisepass, etc. sowie Bekleidung.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich in die Übergangswohnung einziehe?
Beim Einzug ist derzeit eine Kaution für Schlüssel und Inventar in Höhe von € 100,- zu hinterlegen, welche beim Auszug zurückerstattet wird. Die Monatsmiete wird errechnet mit € 5,- pro Tag/Klientin.
Können meine Kinder mit mir in die Übergangswohnung einziehen?
In unserer Übergangswohnung ist es möglich, mit bis zu 2 Kinder pro Klientin einzuziehen, da es sich hierbei um um eine WG handelt. Diese kann mit max. 2 Frauen und je 2 Kinder belegt werden. Die Kosten pro Kind sind je nach Alter des Kindes unterschiedlich.
Kann ich mein Haustier (Bsp.: Hund, Katze) mitnehmen?
Haustiere sind in der Übergangswohnung nicht erlaubt.
Wie erfolgt die Aufnahme in die Wohnung?
Die Nutzung der Wohnung erfolgt nach einem Abklärungsgespräch zwischen der Klientin und den Beraterinnen.